Rundschreiben Nr. 1 / 2013 – 18. Februar 2013 – Neuerungen im Bereich Arbeitssicherheit

Montag, 18. Februar 2013

1) Arbeitssicherheits-Grundschulungen der Arbeitnehmer, Vorgesetzte und Führungskräfte
Laut dem Staat-Regionen-Abkommen vom 21. Dezember 2011 gelten ab 11.01.2013 folgende Pflichten:
Arbeitnehmer müssen je nach Tätigkeit eine 8 bis 16-stündige Grundausbildung und einen 6- stündigen Auffrischungskurs innerhalb 5 Jahren ab Absolvierung des Grundkurses besuchen.
Vorgesetzte (preposti) müssen zusätzlich zur Grundausbildung der Arbeitnehmer eine 8-stündige Grundausbildung und einen 6 stündigen Auffrischungskurs innerhalb von 5 Jahren besuchen.
Führungskräfte (dirigenti, quadri) müssen eine 16-stündige Grundausbildung besuchen, wobei die Grundausbildung der Arbeitnehmer nicht zusätzlich absolviert werden muss.
Alle Grundschulungen müssen innerhalb 60 Tagen ab Eintrittsdatum absolviert werden

2) Pflicht zur schriftlichen Risikobewertung für Kleinbetriebe
Die Risikobewertung bzw. der Sicherheitsbericht laut Art. 28 des Einheitstextes zur Arbeitssicher- heit (GvD 81/2008) sind das zentrale Element der Arbeitssicherheit und haben den Zweck, alle Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer im Betrieb zu ermitteln und ent- sprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.
Aufschub der Gültigkeit der Eigenerklärung über die Gefahrenbewertung
Das Stabilitätsgesetz, welches am 21.12.2012 verabschiedet wurde, hat den Gültigkeitstermin der Eigenerklärung über die Gefahrenbewertung auf den 30. Juni 2013 aufgeschoben.
Arbeitgeber, die bis zu 10 Arbeitnehmer beschäftigen, haben folglich bis zum 30.06.2013 Zeit die Erhebung und Bewertung der Gefahren und die diesbezüglichen Schutzmaßnahmen in schriftlicher Form festlegen.

Rundschreiben 1_FIDERAS Consulting_Jänner 2013