Rundschreiben Nr. 2 / 2020 „Überprüfung von Spielplätzen und Spielplatzgeräten“ laut UNI EN 1176 – neue Verpflichtungen ab Oktober 2020“

Donnerstag, 22. Oktober 2020

Kinderspielplätze sind ein wichtiger Baustein in der Entwicklung von Kindern.
Durch das zur Verfügung stellen eines Spielplatzes mit konformen Spielgeräten leisten Sie einen wertvollen Beitrag für Kinder und Familien.

Zeitgleich übernehmen Sie auch Verantwortung und Pflichten. Laut dem Zivilgesetzbuch (art. 2051 c.c.) ist der Besitzer eines Gegenstandes, den er anderen zur Verfügung stellt, für dessen sicheren Zustand verantwortlich. Er kann im Schadensfall dafür haftbar gemacht werden – Spielplatzsicherheit ist deshalb Pflicht!

Eine verantwortungsvolle Auswahl der Spielgeräte und eine fachgerechte Montage reichen nicht aus. Als Besitzer oder Betreiber müssen Sie dafür sorgen, dass der sichere Zustand über die Zeit erhalten bleibt.

Die europäische Norm EN 1176, welche in Italien die gesetzliche Grundlage darstellt, definiert
neben den Vorgaben für die Herstellung der Spielgeräte (betrifft die Produzenten) auch folgende verpflichtende Prüfungen und Wartungen:

  • regelmäßige operative Inspektionen (alle 1-3 Monate)
  • jährliche Hauptinspektion durch eine kompetente Person laut EN 1176
  • NEU ab Oktober 2020 – normkonforme Abnahme (verifica post installazione) Ihrer neu installierten Geräte durch eine unabhängige, (nicht involviert in Verkauf, Herstellung, Montage) kompetente Person laut EN 1176

Unsere Dienstleistungen:

  • Regelmäßige operative Inspektionen (alle 1-3 Monate) oder Instruktion Ihrer Mitarbeiter, damit sie diese in Zukunft selbst machen können.
  • Jährliche Hauptinspektion:
    • Systematische Erfassung aller Geräte und Spielplätze (Inventarliste)
    • Feststellung des betriebssicheren Zustands laut Vorgaben der Norm
    • Erstellung eines bebilderten Berichtes mit Auflistung aller festgestellten Mängel
  • Normkonforme Abnahme (verifica post installazione) Ihrer neu installierten Geräte

Hr. Peter Nicolussi-Leck ist ausgebildeter Prüfer für Spielplätze laut EN 1176 (Ausbildung beim TÜV) und steht Ihnen bei offenen Fragen und Unklarheiten stets zur Verfügung.

Rundschreiben Nr. 2 / 2020