Rundschreiben Nr. 1 / 2020 „Arbeitsschutzmaßnahmen COVID-19 im Unternehmen“

Donnerstag, 2. April 2020

Die aktuelle COVID-19-Pandemie wird unsere Gesellschaft und unser Arbeitsleben noch einige Monate beschäftigen.

Um die Pandemie einzudämmen hat die Regierung bereits mehrere Dekrete und Protokolle, unter anderem auch eine spezifische Richtlinie für Baustellen, für die Regelung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Verbreitung des Virus am Arbeitsplatz veröffentlicht.

Diese verpflichten alle Arbeitgeber die Risikobewertung in Bezug auf die Ansteckungsgefahr und Verbreitung des Coronavirus (COVID19) anzupassen und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.

Zu diesen Schutzmaßnahmen gehören:
▪ Information aller Arbeitnehmer und anderer anwesenden Personen
▪ Regelung bez. dem Zugang von externen Lieferanten, Fremdfirmen und Besuchern
▪ Reinigung und Desinfektion im Betrieb
▪ Persönliche Hygienemaßnahmen der Mitarbeiter
▪ Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
▪ Führung von gemeinsamen Bereichen
▪ Betriebliche Organisation bez. Außendienste, Smart-Working, interner Verkehr, interne Besprechungen und Schulungen

Gerne unterstützen wir Sie bei der konkreten Umsetzung Ihrer unternehmensspezifischen Schutzmaßnahmen und bei der Ergänzung Ihrer Risikobewertung.

Aufgrund der aktuellen Situation werden wir die Beratungsdienstleistungen ausschließlich in Form von Telefonaten, Emails und ggf. Videokonferenzen anbieten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

FIDERAS Consulting
Hr. Bernd Hainz
Tel: 340 763 15 50
info@fideras.it
www.fideras.it

Rundschreiben 1 – FIDERAS Consulting April 2020