Rundschreiben Nr. 1/2012 „Neuregelungen der Arbeitssicherheits-Grundschulungen“

Das Staat-Regionen-Abkommen vom 21. Dezember 2011, welches am 11. Jänner 2012 in Kraft getreten ist, regelt die Arbeitssicherheits-Grundschulungen der Arbeitnehmer, Vorgesetzten, Führungskräfte und der Arbeitgeber, welche die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitssicherheit selbst übernehmen.
1) Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die nicht in produzierenden Bereichen tätig sind (z.B. Verwaltungsangestellte), müssen mindestens eine Grundausbildung über 8 Stunden besuchen. Neue Mitarbeiter müssen die Grundausbildungen innerhalb von 60 Tagen nach Einstellungsdatum absolvieren. Arbeitnehmer, welche in Tätigkeitsbereiche mit höherem Risiko wechseln, müssen zusätzlich die dafür vorgesehene tätigkeitsspezifische Ausbildung besuchen.

2) Vorgesetzte (preposti)
Vorgesetzte müssen zusätzlich zur Grundausbildung der Arbeitnehmer eine 8-stündige Grundausbildung und einen 6 stündigen Auffrischungskurs innerhalb von 5 Jahren besuchen.

3) Führungskräfte (dirigenti)
Führungskräfte müssen eine 16-stündige Grundausbildung besuchen, wobei die Grundausbildung der Arbeitnehmer nicht zusätzlich absolviert werden muss. Davon ausgenommen sind Führungskräfte welche bereits den 16-stündigen Kurs für Arbeitgeber oder das Modul A der Ausbildung zum Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz absolviert haben. Diese müssen einen Auffrischungskurs innerhalb 11. Jänner 2017 besuchen.

Übergangsregelungen:

  • Fehlende oder unvollständige Grundausbildungen der Arbeitnehmer können innerhalb 11. Januar 2013, jene der Vorgesetzten und Führungskräfte innerhalb 11. Juli 2013 laut den bestehenden Regelungen / Gesetzen bzw. laut Kollektivvertrag durchgeführt bzw. vervollständigt werden.
  • Arbeitnehmer und Vorgesetzte, welche eine (nachweisliche) Grundausbildung nach dem 11. Jänner 2007 besucht haben, müssen den Auffrischungskurs über 6 Stunden innerhalb 11. Januar 2017 besuchen.

Arbeitnehmer und Vorgesetzte, welche eine (nachweisliche) Grundausbildung vor dem 11. Jänner 2007 besucht haben, müssen den Auffrischungskurs über 6 Stunden innerhalb 11. Jänner 2013 besuchen.

4) Arbeitgeber, welche die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitssicherheit selbst übernehmen (Neugründungen ab dem 11. Juli 2012)

Arbeitgeber, welche die Grundausbildung über 16 Stunden bereits absolviert haben, sowie Arbeitgeber, bei denen der Arbeitgeberstatus schon vor dem 31.12.1996 bestand, müssen die Grundausbildungen nicht mehr besuchen, sondern nur die entsprechenden Auffrischungskurse innerhalb 11. Jänner 2017.

Übergangsregelungen:
Die Arbeitgeber aller Risikogruppen können die fehlende Grundausbildung innerhalb 11. Juli 2012 laut den bestehenden Regelungen / Gesetzen bzw. laut Kollektivvertrag mit einem 16-stündigen Sicherheitskurs für Arbeitgeber erlangen.

5) Empfehlungen
Wir empfehlen allen Unternehmen die fehlenden oder unvollständigen Grundausbildungen der Mitarbeiter innerhalb 11. Jänner 2013 und die der Vorgesetzen und Führungskräfte innerhalb 11. Juli 2013 laut den bestehenden Regelungen / Gesetzen bzw. laut Kollektivvertrag nachzuholen.
Den Arbeitgebern, welche die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitssicherheit selbst übernehmen, empfehlen wir die fehlende Grundausbildung innerhalb 11. Juli 2012 nachzuholen oder einen externen Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz zu ernennen, welchen wir Ihnen anbieten können.