Rundschreiben Nr. 1 / 2015 – Fälligkeiten im Bereich Arbeitssicherheit

Montag, 19. Januar 2015

1) Verpflichtende Auffrischungskurse für mobile Arbeitsgeräte

Laut dem Staat-Regionen-Abkommen vom 22. Februar 2012 müssen absolvierte Grundschulungen für mobile Arbeitsgeräte, welche vor dem 12.03.2013 besucht wurden und deren Kursdauer und Inhalte nicht dem Staat-Regionen-Abkommen entsprechen, innerhalb 11.03.2015 durch einen Auffrischungskurs über 4 Stunden erneuert werden.

Zu diesen mobilen Arbeitsgeräten gehören:

  • Fahrbare Hubarbeitsbühnen (mit und ohne Stabilisatoren)
  • Gabelstapler mit Fahrer an Bord (Industriegabelstapler und selbstfahrende Teleskopstapler)
  • Erdbewegungsmaschinen (Hydraulikbagger, Seilbagger, Frontlader, Baggerlader, Raupendumper)
  • Turmdrehkräne (Baukräne)
  • LKW-Kräne und Autokräne
  • Traktoren
  • Betonpumpen

Wir bieten alle Grund- und Auffrischungskurse für mobile Arbeitsgeräte in Zusammenarbeit mit dem Bildungshaus Kloster Neustift an, welches die Akkreditierung der Provinz Bozen zur Durchführung der Geräteschulungen besitzt.
Die Kurse werden im Bildungshaus Kloster Neustift, im Pustertal sowie auf Anfrage auch betriebsintern angeboten.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter: www.bildungshaus.it/arbeitssicherheit

 

2) Erneuerung der Lärm- und Vibrationsbewertungen

Gemäß GvD 81/08 müssen Lärm- und Vibrationsbewertungen alle 4 Jahre erneuert werden. Durch die Einführung dieser Verpflichtung in den Jahren 2005/2006 sind im abgelaufenen Jahr viele dieser Bewertungen verfallen.
Bitte kontrollieren Sie die Fälligkeiten Ihrer Bewertungen, wir stehen Ihnen bei deren Erneuerung gerne zur Verfügung.

Rundschreiben 1_FIDERAS Consulting_Jänner 2015