Rundschreiben Nr. 1 / 2016 – „Fristen Auffrischungskurse Arbeitssicherheit im Jahr 2016“

Mittwoch, 27. Januar 2016

Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 81/2008 (Einheitstext zur Arbeitssicherheit) und die beiden Staat-Regionen-Abkommen vom 21.12.2011 verpflichten alle Arbeitgeber, sich und Ihre Mitarbeiter aus- und weiterzubilden.

1) Einstufung der Betriebe laut Staat-Regionen Abkommen

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2) Dauer der Grund- und Auffrischungskurse

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3) Fristen Auffrischungskurse

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4) Empfehlungen

Wir empfehlen allen Unternehmen die anstehenden Auffrischungskurse rechtzeitig einzuplanen damit die Frist am 11.01.2017 eingehalten werden kann.
Wir bieten alle Grund- und Auffrischungskurse für Arbeitgeber, Führungskräfte, Vorgesetzte und Arbeitnehmer in Zusammenarbeit mit dem Bildungshaus Kloster Neustift an.
Die Kurse werden im Bildungshaus Kloster Neustift, im Pustertal (Fachschule für Land- und Hauswirtschaft Dietenheim und Kulturzentrum Grand Hotel Toblach) und auf Anfrage auch
betriebsintern angeboten.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter: www.bildungshaus.it/arbeitssicherheit oder www.fideras.it/kurse

Rundschreiben 1_FIDERAS Consulting_Jänner 2016