Rundschreiben Nr. 3 / 2013 – 22. April 2013 – Klarstellungen zum Gültigkeitstermin der Eigenerklärung der Arbeitgeber

Montag, 22. April 2013

Mit dem Rundschreiben des Arbeitsministeriums vom 31.01.2013 wurden die letzten Missverständnisse bezüglich des Gültigkeitstermins der Eigenerklärung aus dem Weg geräumt.

Die Eigenerklärung der Arbeitgeber bez. Risikobewertung, welche bis zu 10 Arbeitnehmer beschäftigen, ist nur noch bis zum 30.05.2013 gültig.
Ab dem 01.06.2013 müssen somit alle Betriebe die Erhebung und Bewertung der Gefahren und die diesbezüglichen Schutzmaßnahmen in schriftlicher Form festlegen.

Rundschreiben3_FIDERAS-Consulting_April-2013