Rundschreiben Nr. 5 / 2016 „Neuregelungen und Erleichterungen Arbeitssicherheitskurse“

Mittwoch, 12. Oktober 2016

pdf Rundschreiben 5_Fideras Consulting_Oktober 2016
pdfStaat-Regionen-Abkommen vom 07.07.2016
pdfDekret vom 06.03.2013 – Referentenkriterien

Mit der Veröffentlichung des Staat-Regionen-Abkommens vom 07. Juli 2016 wurden u.a. folgende Punkte neu geregelt:

  • Aus- und Weiterbildung der Leiter und Mitarbeiter der Dienststelle für Arbeitsschutz und der Sicherheitskoordinatoren
  • die Organisation und das E-Learning-System der Arbeitssicherheitskurse
  • die Kriterien der Referenten

Des Weiteren wurden eine Reihe von verschiedenen Erleichterungen bzw. Anerkennungen von Arbeitssicherheitskursen eingeführt, es folgt eine kurze Zusammenfassung der relevantesten Punkte:

  1. Arbeitgeber, welche die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz selbst ausüben:
    Komplette Anerkennung der Grund- und Auffrischungskurse für Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz und Sicherheitskoordinatoren, teilweise Anerkennung für Arbeitgeber mit bestehenden Ausbildungen, Sicherheitssprecher und Führungskräfte.
  2. Vorgesetzte (mit 8h-Grundausbildung und fünfjähriger Auffrischung über 6 h)
    Komplette Anerkennung der Auffrischungskurse der Arbeitnehmer (6 Stunden) und der Führungskräfte (6 Stunden)
  3. Sicherheitssprecher (mit Grundausbildung über 32 h und jährlicher Auffrischung 4/8 h)
    Komplette Anerkennung der Auffrischungskurse der Arbeitnehmer (6 Stunden), Vorgesetzten (6 Stunden) und Führungskräfte (6 Stunden).
  4. Leiter der Dienstelle für Arbeitsschutz mit Grundausbildung und Auffrischungskursen (40-100 h)
    >komplette Anerkennung der Grund- und Auffrischungskurse der Arbeitnehmer, der Vorgesetzten und Führungskräfte.
    >komplette Anerkennung der Auffrischungskurse der Sicherheitskoordinatoren (40 Stunden)
    >Reduzierung der Stundenanzahl der Auffrischungskurse auf 40 Stunden für Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz und auf 20 Stunden für Mitarbeiter der Dienststelle für Arbeitsschutz (jeweils im 5-Jahreszyklus und unabhängig von den betreuten Makrosektoren).
  5. Sicherheitskoordinatoren (SIKO) mit Grundausbildung und Auffrischungskurs (40 Stunden)
    >komplette Anerkennung der Grundausbildungen und Auffrischungskurse der Arbeitnehmer, der Vorgesetzten, Führungskräfte und Sicherheitssprecher.
    >komplette Anerkennung der Auffrischungskurse der Leiter und Mitarbeiter der Dienststelle für Arbeitsschutz, der Arbeitnehmer, Vorgesetzten, Führungskräfte und Sicherheitssprecher.
  6. Referentenkriterien
    Sämtliche Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit müssen von Referenten durchgeführt werden, welche die Kriterien laut Dekret vom 06.03.2013 erfüllen. Ausgenommen davon sind alle Schulungen, bei denen die Referentenkriterien spezifisch festgelegt wurden und für Arbeitgeber, welche ihre Mitarbeiter selbst aus- und weiterbilden.
  7. Änderung Teilnehmeranzahl bei Sicherheitsschulungen
    Die maximale Teilnehmeranzahl aller Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit wurde auf 35 Teilnehmer pro Kurs festgelegt, ausgenommen jene Sicherheitskurse bei denen die Teilnehmeranzahl spezifisch festgelegt wurde.
  8. Anerkennung von Arbeitssicherheitsseminaren als Auffrischungskurse
    Bis zu 50% der Sollstunden an Auffrischungskursen für Leiter und Mitarbeiter der Dienststelle für Arbeitsschutz, Arbeitnehmer, Vorgesetzte, Führungskräfte, Sicherheitssprecher und Arbeitgeber, welche die Funktion des Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz selbst ausüben, können durch Arbeitssicherheitsseminare ersetzt werden.

Alle weiteren Details finden Sie in den beigefügten Anlagen